Allgemeine Informationen

Eigenschaften

WIROBIT® Voranstrich ist ein Voranstrich und Haftgrund mit hoher Eindringwirkung in mineralische Unter­gründe, wie z. B. Beton, Mauerwerk oder Putz. WIROBIT Voranstrich dient als Grundierung für kalt oder heiß zu verarbeitende bitumenhaltige Anstriche und Beschichtungsmassen sowie für bitumenhaltige Dachbeläge.

WIROBIT® Voranstrich zeichnet sich durch folgende Merkmale aus.

  • Erfüllt die Anforderungen der DIN 18195 und der AIB DS 835
  • verbrauchsfertig eingestellt
  • gutes Haftvermögen auf bitumenhaltigen und mineralischen Untergründen
  • resistent gegen wässrige Lösungen, verdünnte Säuren, Salze, Kalk, Zement u. a. 
  • schnellabbindend
  • staubbindend

Verarbeitungshinweise

1. Witterung
Bei der Verarbeitung von WIROBIT Voranstrich muss die Bauteiloberflächentemperatur und die Umge­bungstemperatur mehr als 5 °C betragen. Wasser-, Regen- und Frosteinwirkungen sind während der Verarbeitungs- und Durchtrocknungsphase zu verhindern.

 

2. Anforderungen an den Untergrund

Der Der zu beschichtende Untergrund muss trocken,
frei von Ölen, Fetten und losen Bestandteilen sein. Vor der Verarbeitung ist
WIROBIT Voranstrich durch Aufrühren vollständig zu homogenisieren. Das Auftragen von WIROBIT Voranstrich kann durch Streichen oder Anspritzen erfolgen. 

Lieferform:

10 l – und 30 l – Gebinde 

Technische Daten:
Bindemittelart:                                   Bitumen

Lösemittelart:                                     Testbenzin

Beschaffenheit:                                   dünnflüssig

Flammpunkt (DIN 53 213):                  ca. 30 °C

Dichte (DIN 52 004):                           ca.0,84 g/cm³

Gefahrenhinweise:                           R10 Entzündlich
 
Lagerung
In ungeöffnetem Originalgebinde ist WIROBIT Voranstrich mindestens 12 Monate lagerfähig. Die Gebinde müssen frostfrei gelagert werden. Direkte Sonneneinstrahlung oder starke Wärmeeinwirkung ist zu vermeiden. Es gilt die “Verordnung für brennbare Flüssigkeiten (VbF)“. 
 

Diese Produktinformation entspricht dem aktuellen Kenntnisstand. Der Verarbeiter ist verpflichtet, die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Es gelten unsere allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. 

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