Der Einsatz von Oxidationsbitumen ist gesundheitsgefährdent


Bei der Verarbeitung von Heißbitumen werden Dämpfe und Aerosole freigesetzt.
Seit März 2020 gilt ein Grenzwert von 1,5 mg/m³ für Dämpfe und Aerosole aus heißem Bitumen, festgelegt durch den Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS).

Nach Ende der Übergangsfrist 2024 muss dieser Wert nun auch beim Gießverfahren eingehalten werden.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz gilt, dass Oxidationsbitumen aufgrund des bestehenden Substitutionsgebots nicht mehr ohne weiteres verarbeitet werden darf.

Wer hier auf Nummer sicher gehen will, setzt deshalb auf Polymerbitumen.